KI-Sprachassistent mit geklonter Stimme — offengelegt ab dem ersten Satz
Unser Telefonagent soll ans Telefon gehen, wenn wir es nicht können: Er begrüßt, versteht das Anliegen, qualifiziert und bucht auf Wunsch direkt einen Termin — inklusive Einladung an den Anrufer. Er spricht mit einer geklonten Stimme (Voice Clone), und genau deshalb ist der erste Satz keine Floskel: „Ich klinge wie Kai, bin aber eine künstliche Intelligenz." Die Offenlegung nach Artikel 50 EU AI Act steht bei uns nicht im Kleingedruckten, sondern in der Begrüßung. Stand heute ist er ein Prototyp: Die Pipeline läuft, die Rufnummer schalten wir erst frei, wenn Governance und Datenschutz vollständig geklärt sind — genau die Reihenfolge, die wir unseren Kunden empfehlen.
Gebaut als eigene Echtzeit-Pipeline mit unter 800 Millisekunden Antwortzeit, zweisprachig Deutsch und Englisch, ausgelegt auf durchgängige Datenverarbeitung in der EU. Sein Wissen teilt er sich mit unserem Website-Chatbot: eine Quelle, zwei Kanäle. Und wenn am anderen Ende kein Mensch sitzt, sondern selbst ein KI-Agent, wechselt er per Gibberlink auf ein tonbasiertes Protokoll — zwei Maschinen, die aufhören, sich Höflichkeiten vorzulesen, und einfach Daten tauschen.
Er darf mehr als der Chatbot: Kontakt aufnehmen und Termine buchen. Was er nicht darf: Preise zusagen oder Recht auslegen.